Dr. Kreß UC GmbH


Sanierung

Leistungen

Sanierung

Es gibt zahlreiche bewährte Sanierungs- und Sicherungsmethoden bei Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen. Sanierungen werden durchgeführt, wenn behördliche Forderungen erfüllt werden müssen oder eine Grundstücksaufwertung gewünscht ist. Faktoren wie Schadensumfang, Schadstoffgemisch, Untergrund, Zugänglichkeit oder verfügbares Zeitfenster bestimmen die zielführende, schnellstmögliche und wirtschaftlich vertretbare Sanierungsmethode. In der Praxis werden sanierungspflichtige oder störende Bodenverunreinigungen nach Möglichkeit durch Aushub saniert.


Bodensanierung durch Aushub.

Die verunreinigten Zonen sind aus Vorerkundungen bekannt. Der Sachverständige gibt dem Baggerfahrer die Aushubbereiche vor und führt nach Abschluss der Arbeiten die Beweissicherung durch Sohl- und Wandbeprobung durch. Das Beweissicherungsgutachten mit Plandarstellung der Sanierungsbereiche und chemischer Analytik dient dem Auftraggeber als Nachweis der Sanierung gegenüber der Fachbehörde oder einem Grundstückskäufer.


Flüchtige Schadstoffe im Boden können in geeignetem Untergrund an unzugänglichen, beispielsweise überbauten Standorten durch Bodenluftabsaugung rückgewonnen werden.


Bodenluftabsaugung innen


Grundwassersanierungen dauern im Normalfall lange, sind technisch aufwändig und kosten daher viel Geld. Wir versuchen dem Auftraggeber eine ausufernde Grundwassersanierung zu ersparen. Unter Würdigung aller Randbedingungen werden im Gespräch mit den in der Regel anordnenden Fachbehörden notwendige Minimallösungen verhandelt. Im günstigen Fall wird aus dem drohenden Großprojekt eine kontrollierte Überwachung vorhandener Grundwassermessstellen mit regelmäßiger Überprüfung des natürlichen Schadstoffabbaus.


Wir führen für Sie durch:

  • Fachliche Beratung und Vertretung des Auftraggebers gegenüber den Fachbehörden.
  • Überwachungs-/Sanierungsvorplanung unter Einbeziehung aller Randbedingungen.
  • Erstellung behördentauglicher Gutachten zur Sanierungsnotwendigkeit.
  • Ausschreibung von Sanierungsleistungen.
  • Erstellung behördentauglicher Gutachten zum Sanierungsfortschritt.
  • Monitoring oder Sanierungsüberwachung.


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